Kunst­stoff­teile für Lebensmitteltechnik

Lebens­mit­tel­tech­nik

Immer mehr Menschen erhal­ten Zugang zu indus­tri­ell gefer­tig­ten Nahrungs­mit­teln. Unsere Kunst­stoff­teile helfen dabei, diese Nahrungs­mit­tel in sehr hohen Stück­zah­len nach genauer Spezi­fi­ka­tion (Gewichts­an­ga­ben etc.) herzu­stel­len und zu verarbeiten.
Im Gegen­satz zu Medi­ka­men­ten nehmen die Menschen Nahrungs­mit­tel eher unbe­wusst zu sich. Daher herr­schen in diesem Bereich hohe Anfor­de­run­gen an das Bauteil als auch an das Kunst­stoff­ma­te­rial wie z. B. :

  • abge­run­dete Kanten und hohe Ober­flä­chen­an­for­de­run­gen um Teile zu reinigen,
  • hohe Dimen­si­ons­sta­bi­li­tät um gewichts­ge­naue und hohe Stück­zah­len zu fertigen,
  • EU 10/2011 und / oder FDA Konfor­mi­tät um Rechts­si­cher­heit zu erlangen

Insbe­son­dere bei produkt­be­rüh­ren­den Bautei­len gelten verschärfte Richt­li­nien bzgl. Konfor­mi­tät, Migra­tion und Rückverfolgbarkeit.

Wir haben lang­jäh­rige Erfah­rung mit den Anfor­de­run­gen dieser Bran­che und garan­tie­ren unse­ren Kunden daher zeich­nungs­kon­forme Fertig­teile und ein höchs­tes Maß an Rechts­si­cher­heit. Sehr früh­zei­tig haben wir uns mit der Einfüh­rung unse­rer Food­Grade (FG) Produkt­reihe auf die Anfor­de­run­gen, die sich aus den Verord­nun­gen (EG) 1935/2004 und (EU) 10/2011 erge­ben, einge­stellt. Bei uns finden Sie eine Viel­zahl an Werk­stof­fen, die die Anfor­de­run­gen der EU-Verord­nung 10/2011 aber auch der US-Verord­nung FDA erfül­len. Grund­sätz­li­ches Ziel beider Verord­nun­gen ist es, auszu­schlie­ßen dass Stoffe aus dem Kunst­stoff­ma­te­rial ins Produkt migrieren.

Verord­nung (EG) Nr. 1935/2004 und (EU) Nr. 10/2011

Bei der Bestel­lung benö­ti­gen wir den Hinweis, dass das Produkt gemäß den Anfor­de­run­gen der EU-Verord­nung 10/2011 gefer­tigt werden soll. Alle Prozess- und Ferti­gungs­schritte bei uns und auch bei unse­ren Liefe­ran­ten werden kontrol­liert, doku­men­tiert und erfol­gen im Rahmen der Verord­nung (EG) Nr. 2023/2006 – Good Manu­fac­to­ring Prac­tice (GMP).

Sie erhal­ten bei allen TEPLAST FG-Produk­ten mit der Auslie­fe­rung ein Zerti­fi­kat zur Bestä­ti­gung der FG-Konfor­mi­tät. Hier sind die mate­ri­al­spe­zi­fi­schen Migra­ti­ons­werte (OML und SML), Daten zum Ferti­gungs­pro­zess und zur Rück­ver­folg­bar­keit aufge­lis­tet. Somit sind alle TEPLAST FG-Produkte zu 100 Prozent rechts­si­cher und EU-konform.

FDA (US Food & Drug Administration)

FDA konforme Kunst­stoffe sind vom Halb­zeug­her­stel­ler über einen länge­ren Zeit­raum als konform einge­stuft. Wenn Sie also einen FDA konfor­men Kunst­stoff für Ihr Produkt wählen, können wir Ihnen auch im Nach­hin­ein die FDA Konfor­mi­täts­er­klä­rung ausstel­len. Eine Rück­ver­folg­bar­keit ist kein zwin­gen­der Bestand­teil der FDA.

Im Bereich Lebens­mit­tel­tech­nik werden vorwie­gend Kunst­stoffe einge­setzt, die folgende Eigen­schaf­ten aufweisen:

  • Food­Grade (FG) Kunst­stoffe gem. Verord­nung (EG) Nr. 1935/2004 und (EU) Nr. 10/2011
  • FDA konforme Kunststoffe
  • anti­bak­te­ri­elle Kunststoffe
  • metall- und mult­i­de­tek­tier­bare Kunststoffe
  • farbige Kunst­stoffe (blau)
  • gute Chemi­ka­li­en­be­stän­dig­keit – Bestän­dig gegen viele Reinigungsmittel
  • Laserkenn­zeich­nung möglich – Rückverfolgbarkeit
  • hohe Dimen­si­ons­sta­bi­li­tät
  • geringe Feuch­tig­keits­auf­nahme
  • keine Schmie­rung notwendig
  • Labor- und Analysetechnik

Unsere Anwen­dungs­bei­spiele

So könnte Ihr Fertig­teil aussehen: