Produkte für die Lebens­mit­tel­in­dus­trie – Food­Grade (FG)

Food­Grade (FG) Produkte für die Lebensmittelindustrie

Auch die Entwick­lung und Herstel­lung von Produk­ten, die in hoch­sen­si­blen Berei­chen wie der Lebens­mit­tel­pro­duk­tion zum Einsatz kommen, gehört für uns zum Stan­dard. Hier sind zum Beispiel Förder­schne­cken, Kolben, Gehäuse oder Dosi­er­na­deln zu nennen. Sehr früh­zei­tig haben wir uns mit der Einfüh­rung unse­rer FG-Produkt­reihe auf die Anfor­de­run­gen, die sich aus den Verord­nun­gen (EG) 1935/2004 und (EU) 10/2011 erge­ben, eingestellt.

Bei uns finden Sie eine Viel­zahl an Werk­stof­fen, die die Anfor­de­run­gen der EU-Verord­nung 10/2011 aber auch der US-Verord­nung FDA erfül­len. Grund­sätz­li­ches Ziel beider Verord­nun­gen ist es, auszu­schlie­ßen dass Stoffe aus dem Kunst­stoff­ma­te­rial ins Produkt migrieren.

Verord­nung (EG) Nr. 1935/2004 und (EU) Nr. 10/2011

Bei der Bestel­lung benö­ti­gen wir den Hinweis, dass das Produkt gemäß den Anfor­de­run­gen der EU-Verord­nung 10/2011 gefer­tigt werden soll. Unser Prozess beginnt dann mit der Arti­kel­an­lage, Auftrags­ein­gabe und der Mate­ri­al­zu­ord­nung und zieht sich durch den gesam­ten Ferti­gungs­pro­zess. Alle Prozess- und Ferti­gungs­schritte bei uns und ggf. auch bei unse­ren Liefe­ran­ten werden kontrol­liert, doku­men­tiert und erfol­gen im Rahmen der Verord­nung (EG) Nr. 2023/2006 – Good Manu­fac­to­ring Prac­tice (GMP).

Sie erhal­ten bei allen TEPLAST FG-Produk­ten mit der Auslie­fe­rung ein Zerti­fi­kat. Hier sind die mate­ri­al­spe­zi­fi­schen Migra­ti­ons­werte (OML und SML) und Daten zum Ferti­gungs­pro­zess und zur Rück­ver­folg­bar­keit aufge­lis­tet. Somit sind die TEPLAST FG-Produkte 100 Prozent rechts­si­cher und EU-konform. Sofern der Hinweis der EU 10/2011 Anfor­de­rung erst nach Auslie­fe­rung an uns heran­ge­tra­gen wird, ist eine Beschei­ni­gung meis­tens nicht mehr möglich.

FDA (US Food & Drug Administration)

FDA konforme Kunst­stoffe sind vom Halb­zeug­her­stel­ler über einen länge­ren Zeit­raum als konform einge­stuft. Wenn Sie also einen FDA konfor­men Kunst­stoff für Ihr Produkt wählen, können wir Ihnen auch im Nach­hin­ein die FDA Konfor­mi­täts­er­klä­rung ausstel­len. Eine Rück­ver­folg­bar­keit ist kein zwin­gen­der Bestand­teil der FDA.

Die Daten­blät­ter zu diesem Werk­stoff und weite­ren Werk­stof­fen finden Sie in unse­rem Download-Center.